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Ermäßigungen

Inhaber des Erlangenpasses erhalten nach Vorlage 50 % Ermäßigung. Zusätzlich können Leistungen zur Bildung und Teilhabe (Bildungsgutscheine) angerechnet werden.

Der jährliche Verwaltungszuschlag in Höhe von 20 € ist immer zu entrichten und von einer Ermäßigung ausgeschlossen, kann aber mit Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe (Bildungsgutschein) abgerechnet werden. Die Ermäßigung und Anrechnung kann nur über die Verwaltung der Musikschule erfolgen. Bitte den ERLANGENPASS des Kindes in der Musikschule, Friedrichstr. 35, 91054 Erlangen, bis spätestens 31. Oktober vorlegen (bitte Ausweisdokument bereithalten).

Geschwisterermäßigung

Die ermäßigten Entgelte für Geschwisterkinder entnehmen Sie bitte dem Dokument Allgemeine Bedingungen und Entgelttabelle.